Wenn ein Hörgerät medizinisch notwendig ist, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der jeweils geltenden Voraussetzungen an der Versorgung. Welche Leistung in Ihrem Fall möglich ist, hängt unter anderem von Ihrer Verordnung, Ihrer Krankenkasse, dem Versorgungsvertrag und der gewählten Lösung ab.
Bei Die Hörberatung in Nürnberg erklären wir Ihnen die Optionen verständlich und erstellen vor Ihrer Entscheidung eine verbindliche Kostenübersicht. So können Sie in Ruhe prüfen, welche Versorgung zu Ihrem Alltag und Ihrem Budget passt.
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich bei erfüllten Voraussetzungen an einer Hörgeräteversorgung im Rahmen der geltenden Festbeträge. Festbeträge sind Höchstbeträge und keine einheitlichen Fixpreise. Je nach Krankenkasse und Vertrag können sich die Details der Versorgung unterscheiden. Wenn Sie Funktionen oder eine Lösung oberhalb des geltenden Festbetrags wählen, können Mehrkosten entstehen.
Wir erläutern Ihnen vor einer Entscheidung verständlich, welche Kosten in Ihrem Fall anfallen können. Sie erhalten eine verbindliche Kostenübersicht.
Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Unterlagen für Ihre Versorgung zusammenzustellen und erläutern Ihnen die einzelnen Schritte transparent. Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse Kosten übernimmt, entscheidet sich nach den für Ihre Versorgung geltenden Voraussetzungen. Vor möglichen Eigenanteilen informieren wir Sie verständlich und verbindlich.
| Versicherungssituation | Wichtiger Hinweis |
|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse | Die Leistung richtet sich nach den geltenden Voraussetzungen, dem Vertrag der Krankenkasse und der gewählten Versorgung. |
| Private Krankenversicherung | Die Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif, den Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls einer ärztlichen Verordnung. |
| Beihilfe | Beihilfevorschriften und ergänzende Krankenversicherung können unterschiedliche Regelungen enthalten. |
Bei erfüllten Voraussetzungen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der geltenden Festbeträge an der Hörgeräteversorgung. Welche Leistung in Ihrem Fall angesetzt wird, klären wir vor der Versorgung transparent mit Ihnen.
Das kann der Fall sein, wenn Sie eine Versorgung oder Zusatzfunktionen oberhalb der jeweils geltenden Voraussetzungen wählen. Vor Ihrer Entscheidung erhalten Sie eine verbindliche Kostenübersicht.
Bei privat Versicherten hängt die Erstattung von dem individuellen Tarif, den Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls einer ärztlichen Verordnung ab. Wir erstellen Ihnen gern eine transparente Kostenaufstellung für die Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Der Serviceumfang richtet sich nach Ihrer Versicherungsart, der gewählten Versorgung und den jeweils geltenden Vereinbarungen. Wir erläutern Ihnen die Nachsorge vor Ihrer Entscheidung transparent.