Viele Menschen in Nürnberg fragen sich: Was zahlt meine Krankenkasse für ein Hörgerät? Die Antwort ist erfreulich: Gesetzlich Versicherte erhalten einen Zuschuss von aktuell bis zu 704 € pro Ohr – und mit dem richtigen Gerät ist ein Eigenanteil von 0 € möglich. Bei Die Hörberatung am Hallplatz 2 in Nürnberg beraten wir Sie transparent zu allen Kosten, Zuschüssen und Ihrer individuellen Versorgung – ohne versteckte Gebühren.
Seit 2021 gilt ein neuer Festbetrag für Hörgeräte. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine vollständige Hörgeräte-Versorgung, die ihren Hörverlust ausreichend ausgleicht. Der Krankenkassen-Zuschuss beträgt aktuell 704,37 € pro Ohr (Stand 2026). Für beide Ohren zusammen sind das bis zu 1.408 €.
| Versicherungsart | Zuschuss pro Ohr | Eigenanteil möglich |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse (GKV) | bis zu 704,37 € | Ab 0 € (Kassengerät) |
| Gesetzliche Krankenkasse (GKV) | bis zu 704,37 € | Aufzahlung für Premium |
| Private Krankenversicherung (PKV) | Je nach Tarif | Individuelle Beratung |
| Beihilfe (Beamte) | Je nach Beihilfesatz | Individuelle Beratung |
Bestimmte Hörgeräte-Modelle sind als sogenannte Kassengeräte vollständig vom Krankenkassen-Zuschuss gedeckt. Das bedeutet: Sie erhalten ein modernes, digital programmiertes Hörgerät ohne Eigenanteil. Diese Geräte sind keine Billigprodukte – sie entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und werden individuell an Ihren Hörverlust angepasst.
Bei Die Hörberatung in Nürnberg zeigen wir Ihnen ehrlich, welche Geräte für Sie in Frage kommen – ob Kassengerät oder Premium-Modell. Wir üben keinen Druck aus und empfehlen nur, was wirklich zu Ihnen passt.
| Gerätetyp | Eigenanteil | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Kassengerät (Festbetrag) | 0 € (nur gesetzl. Zuzahlung 10 €/Ohr) | Vollständige Versorgung, digital programmiert |
| Komfortgerät | ca. 300–800 € pro Ohr | Bessere Sprachverständlichkeit, Bluetooth |
| Premium-Gerät (z.B. Phonak Infinio) | ab ca. 800 € pro Ohr | KI-Chip, beste Sprachverständlichkeit |
Bei Die Hörberatung übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen sich um nichts kümmern. Der Ablauf ist einfach: Hörtest → Hörgeräte-Anpassung → Probezeit → Entscheidung → Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Wir stellen den Antrag für Sie und sorgen dafür, dass Sie den maximalen Zuschuss erhalten.
Gesetzlich Versicherte erhalten aktuell bis zu 704,37 € pro Ohr als Festbetrag von der Krankenkasse.
Ja. Bestimmte Kassengeräte sind vollständig durch den Krankenkassen-Zuschuss gedeckt.
Ja. Im Krankenkassen-Zuschuss sind auch die Anpassung und die Nachsorge für 4 Jahre enthalten.
Kassengeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Premium-Geräte bieten KI-Chip, Bluetooth und bessere Sprachverständlichkeit in Lärm.