Bei einer Hörgeräteversorgung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen. Was in Ihrem persönlichen Fall möglich ist, hängt unter anderem von Ihrem individuellen Bedarf, den Vorgaben Ihrer Krankenkasse, dem Versorgungsvertrag und der gewählten Lösung ab.
In der Hörberatung am Hallplatz in Nürnberg besprechen wir die Möglichkeiten in Ruhe und verständlich. Vor Ihrer Entscheidung erhalten Sie eine verbindliche Kostenübersicht – damit Sie gut informiert auswählen können.
Für Hörhilfen legt der GKV-Spitzenverband Festbeträge fest. Diese begrenzen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Sie sind Höchstbeträge und keine einheitlichen Fixpreise; die konkrete Vergütung kann je nach Vertrag der Krankenkasse unterschiedlich sein.
Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Krankenkasse sich an einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung beteiligen. Welche Versorgung für Sie in Betracht kommt, klären wir persönlich und nachvollziehbar mit Ihnen.
Die individuelle Kostenlage richtet sich nach Ihrer Versorgung, dem Vertrag Ihrer Krankenkasse und den gewünschten Funktionen. Wenn Sie eine Lösung oder Zusatzfunktionen wählen, die über die geltenden Voraussetzungen hinausgehen, können Mehrkosten entstehen. Auch gesetzliche Zuzahlungen können je nach Fall zu berücksichtigen sein.
Wichtig ist: Vor einer Entscheidung erklären wir Ihnen die Optionen klar und legen mögliche Kosten schriftlich in einer verbindlichen Kostenübersicht dar.
Sie möchten Ihre Hörgeräteversorgung und mögliche Kosten in Ruhe besprechen? Besuchen Sie Die Hörberatung am Hallplatz 2, 90402 Nürnberg oder rufen Sie uns unter 0911 2110410 an. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte klar und ohne Fachchinesisch.
Bei erfüllten Voraussetzungen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an einer Hörgeräteversorgung. Der genaue Umfang richtet sich unter anderem nach dem individuellen Bedarf, den geltenden Voraussetzungen, dem Vertrag Ihrer Krankenkasse und der gewählten Versorgung.
Ein Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Er ist ein Höchstbetrag und kein allgemeiner Fixpreis; die konkrete Vergütung kann je nach Vertrag der Krankenkasse variieren.
Das kann der Fall sein, wenn Sie eine Versorgung oder Zusatzfunktionen wählen, die über die geltenden Voraussetzungen hinausgehen. Vor Ihrer Entscheidung erhalten Sie bei Die Hörberatung eine verbindliche Kostenübersicht.
Ob und wann eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, hängt von Ihrer Situation und den Vorgaben der Krankenversicherung ab. Wir erläutern Ihnen, welche Unterlagen für den nächsten Schritt relevant sein können.
Die Hörberatung berät Sie am Hallplatz 2 in Nürnberg. Rufen Sie uns unter 0911 2110410 an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Kostenklärung.
Die Hörberatung · Nürnberg
Hörgeräte und gesetzliche Krankenkasse in Nürnberg: Kosten transparent klären
Ihre Informationen werden vorbereitet. Für eine persönliche Kostenklärung erreichen Sie uns telefonisch.
0911 2110410 anrufen