Als Privatversicherter haben Sie in der Regel Anspruch auf eine deutlich höhere Erstattung als gesetzlich Versicherte – oft werden Premium-Hörgeräte zu 100% erstattet. Bei Die Hörberatung am Hallplatz 2 in Nürnberg kennen wir die Besonderheiten der PKV-Abrechnung und helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrem Tarif herauszuholen.
| Versicherungsart | Typische Erstattung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Private Krankenversicherung (PKV) | 50–100% der Kosten je nach Tarif | Oft auch Premium-Geräte vollständig erstattet |
| Beihilfe (Beamte) | 50–70% der beihilfefähigen Kosten | Kombination mit PKV möglich |
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Ca. 685 Euro pro Ohr (Festbetrag) | Kassengerät ohne Eigenanteil möglich |
Wir erstellen für Sie alle notwendigen Unterlagen für die PKV-Abrechnung: Kostenvoranschlag, Audiogramm, ärztliche Verordnung und Rechnung in der richtigen Form.
Privatversicherte haben in der Regel alle 3 bis 5 Jahre Anspruch auf neue Hörgeräte (je nach Tarif). Wir führen für Sie einen Hörpass, der Ihnen zeigt, wann Ihr nächster Anspruch fällig ist. So verpassen Sie keine Leistung Ihrer Versicherung.
Viele PKV-Tarife erstatten 80-100% der Kosten. Wir bereiten den Kostenvoranschlag optimal auf.
In der Regel alle 3 bis 5 Jahre, je nach PKV-Tarif.