Nach 6 Jahren haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf neue Hörgeräte. Aber auch früher kann ein Wechsel sinnvoll sein – wenn das aktuelle Gerät nicht mehr gut passt, die Technik veraltet ist oder Sie mit Ihrem bisherigen Anbieter unzufrieden sind. Bei Die Hörberatung am Hallplatz 2 in Nürnberg sind wir auf Fehlanpassungen und Wechsel spezialisiert.
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Hörgerät ist 6+ Jahre alt | Neuer Kassenanspruch – Wechsel empfohlen |
| Hörgerät passt nicht gut | Fehlanpassung korrigieren oder wechseln |
| Neue Technologie verfügbar | KI-Hörgeräte können deutlich besser sein |
| Anbieter unzufrieden | Wechsel jederzeit möglich – keine Bindung |
| Hörverlust hat sich verändert | Neue Anpassung nötig, ggf. anderes Gerät |
Tina Imreh, Hörakustikmeisterin mit über 25 Jahren Erfahrung, ist bekannt für die Korrektur von Fehlanpassungen. Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Hörgerät nicht zufrieden sind – egal von welchem Anbieter – kommen Sie zu uns. Wir schauen uns die Situation unvoreingenommen an und sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist.
Ein Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich. Sie sind an keinen Hörakustiker gebunden.
Ja, jederzeit. Sie sind nicht an Ihren bisherigen Hörakustiker gebunden.
Alle 6 Jahre. Bei medizinischer Notwendigkeit auch früher.