Die Anschaffung neuer Hörgeräte ist eine wichtige Investition in Ihre Gesundheit und Lebensqualität. Doch beim Thema Kosten herrscht oft große Verunsicherung. Als unabhängiger Meisterbetrieb in Nürnberg, Zirndorf und Oberasbach klären wir Sie ehrlich und transparent auf.
Gesetzlich Versicherte in Deutschland haben bei einer nachgewiesenen medizinischen Notwendigkeit (Verordnung vom HNO-Arzt) Anspruch auf einen festen Zuschuss ihrer Krankenkasse. Dieser beträgt aktuell ca. 685,00 € für das erste Ohr und ca. 535,00 € für das zweite Ohr.
Ja! Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen bieten wir Ihnen an unseren Standorten in Nürnberg, Zirndorf und Oberasbach eine hervorragende Kassenversorgung ab 0 € Eigenanteil an. Bei diesen sogenannten Nulltarif-Hörgeräten zahlen Sie lediglich die gesetzliche Hilfsmittelzuzahlung von 10,00 € pro Gerät.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt aktuell ca. 685 € für das erste Hörgerät und ca. 535 € für das zweite. Dieser Betrag deckt die Kosten einer guten Kassenversorgung vollständig ab.
Ja! Bei Die Hörberatung bieten wir als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen eine Kassenversorgung ab 0 € Eigenanteil an. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät.
Premium-Hörgeräte mit Bluetooth, KI-Chip und Akku-Technologie kosten je nach Modell zwischen 500 € und 2.500 € Eigenanteil pro Gerät (zusätzlich zum Krankenkassen-Zuschuss).