Die Frage nach den Kosten ist die häufigste Frage, die uns Kunden stellen. Die gute Nachricht: Hörgeräte sind für gesetzlich Versicherte deutlich günstiger als viele denken. Dieser Ratgeber erklärt alle Kosten transparent und ehrlich.
| Kategorie | Kosten pro Ohr | Details |
|---|---|---|
| Kassengerät (GKV) | 0 Euro Eigenanteil | Bis 685 Euro Zuschuss, vollwertige Versorgung |
| Aufzahlungsgerät Einstieg | 200-500 Euro | Mehr Kanäle, bessere Sprachverarbeitung |
| Aufzahlungsgerät Mittelklasse | 500-1.200 Euro | Bluetooth, automatische Situationserkennung |
| Premium-Gerät | 1.200-2.500 Euro | KI-gestützte Anpassung, beste Sprachqualität |
| Privatversicherte (PKV) | Meist 100% erstattet | Je nach Tarif, wir helfen bei der Abrechnung |
Das Kassengerät ist kein Billigprodukt. Es ist ein vollwertiges, modernes Hörgerät, das alle grundlegenden Anforderungen erfüllt: Sprachverstehen in ruhiger Umgebung, Telefonfunktion und eine solide Grundversorgung. Für viele Menschen ist das Kassengerät die richtige Wahl.
Der Unterschied zu Premium-Geräten liegt vor allem in der Leistung in schwierigen Hörsituationen: laute Restaurants, Gruppenunterhaltungen, Musik. Wenn Sie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, kann ein Aufzahlungsgerät sinnvoll sein.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen bis zu 685 Euro pro Ohr (Stand 2026).
Ja. Mit dem Kassengerät zahlen Sie keinen Eigenanteil.
Ja. Hörgeräte-Eigenanteile können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.